Krebsfrüherkennung

Krebsfrüherkennung

Bei der jährlichen Basis-Vorsorge werden in Abhängigkeit vom Alter folgende Untersuchungen durchgeführt

Ab dem 20. Lebensjahr:

● jährlicher Zellabstrich von Muttermund und innerem Gebärmutterhals (PAP)
●Tastuntersuchung des Unterleibs (Eierstöcke/Gebärmutter)
● Untersuchung des Urins auf Chlamydien bis zum abgeschlossenen 24. Lebensjahr

Ab dem 30. Lebensjahr:

● zusätzliche Abtastung der Brust und der Achselhöhle mit Anleitung zur Selbstuntersuchung

Ab dem 35. Lebensjahr:

● zusätzlich zum Zellabstrich vom Muttermund und innerem Gebärmutterhals (PAP) erfolgt ein Abstrich auf das potentiell Krebs auslösende humane Papillomavirus HPV
● ist das Ergebnis beider Abstriche ohne pathologischen Befund, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den nächsten Abstrich erst wieder nach 3 Jahren.
●eine klinische Untersuchung mit Beurteilung der Haut/Schleimhaut von Vulva und Vagina sowie eine Tastuntersuchung des Unterleibs und der Brust erfolgt aber weiterhin wie gewohnt einmal im Jahr.
● im Falle eines pathologischen Abstrichbefundes informieren wir Sie umgehend und es erfolgt eine Kontrolle entweder nach 3,6 oder 12 Monaten.

Ab dem 50. Lebensjahr:

● alle 2 Jahre Einladung zum Mammographie-Screening in speziellen Zentren oder im Mammobil vor Ort bis zum vollendeten 69. Lebensjahr.
● Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung
jährliche Untersuchung auf Blut im Stuhl mit einem immunologischen Stuhltest bis zum abgeschlossenen 54. Lebensjahr.

Ab dem 55. Lebensjahr:

● zwei Vorsorgedarmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren
● alle 2 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl mit immunologischem Stuhltest, falls keine Darmspiegelung erfolgt